Eisenbahn-Bundesamt

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Cross Acceptance

Ziel der gegenseitigen Anerkennung bei der Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen ("Cross acceptance") ist, die zeitaufwendige Mehrfachprüfung bei der Zulassung - insbesondere von Lokomotiven - in den verschiedenen Staaten zu vermeiden. Das spart Zeit im Verfahren und reduziert somit auch die Zulassungskosten.

Eine Übersicht zum Sachstand der bestehenden Cross Acceptance Vereinbarungen mit deutscher Beteiligung ist auf der Website des Eisenbahn-Bundesamts hinterlegt.

Mit dem Vierten Eisenbahnpaket wird eine ähnliche Regelung zur Anwendung kommen. Gemäß RL (EU) 2016/797 legt die EU-Kommission in Durchführungsrechtsakten eine Einstufung der notifizierten nationalen Vorschriften in verschiedene Gruppen fest, um die gegenseitige Anerkennung in verschiedenen Mitgliedstaaten und das Inverkehrbringen von Fahrzeugen, einschließlich der Kompatibilität zwischen ortsfester und mobiler Ausrüstung, zu erleichtern. Der Erlass dieser Durchführungsrechtsakte steht noch aus.