Thema: Recht
Nationale Sicherheitsvorschriften
Gemäß der EU-Richtlinie 2016/798 über Eisenbahnsicherheit (Sicherheitsrichtlinie) müssen die Mitgliedstaaten verbindliche nationale Sicherheitsvorschriften notifizieren. Dadurch sollen diese Vorschriften transparent werden und somit allen Fahrwegbetreibern und Eisenbahnunternehmen zur Verfügung stehen. Denn um eine einheitliche Sicherheitsgenehmigung oder Sicherheitsbescheinigung zu erhalten, müssen die Unternehmen unter anderem nachweisen, dass sie die notifizierten nationalen Vorschriften im jeweiligen Mitgliedstaat erfüllen.
Nationale Sicherheitsvorschriften sind alle in einem Mitgliedstaat erlassenen verbindlichen Vorschriften — unabhängig davon, welche Stelle diese Vorschriften erlässt —, in denen die die Eisenbahnsicherheit betreffenden Anforderungen enthalten sind und die für Eisenbahnunternehmen, Infrastrukturbetreiber oder Dritte gelten. Sie gelten in Deutschland im übergeordneten Netz nach § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Die in Deutschland anwendbaren nationalen Sicherheitsvorschriften wurden erstmals im Jahr 2006 aufgrund der RL 2004/49/EG ermittelt und an die Europäische Kommission notifziert. Die aktuelle Notifizierung der Vorschriften nach dem Vierten Eisenbahnpaket ist derzeit noch in Abstimmung mit der Eisenbahnagentur der Europäischen Union. Die Vorschriften werden künftig in der europäischen Datenbank "SRD" (single rules database) jederzeit aktuell einsehbar sein. Zudem werden die nationalen Sicherheitsvorschriften im EBA-Leitfaden zur einheitlichen Sicherheitsbescheinigung veröffentlicht.
Der gegenwärtig national festgelegte Anwendungsstand der nationalen Sicherheitsvorschriften wird im unteren Bereich zur Ansicht bzw. zum Download angeboten. Das EBA informiert die Antragsteller auch im Rahmen der Antragsbearbeitung.
Weitere Informationen zu nationalen Sicherheitsvorschriften sowie zu den Vorschriften anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union finden Sie auf der Webseite der Europäischen Eisenbahnagentur unter dem Stichwort "National Safety Rules".